Startschuss für das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“

In Düsseldorf fand am Montag die Auftaktveranstaltung für das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ statt. Gerne möchten wir euch hier die ersten Informationen an die Hand geben und auf das weitere Vorgehen hinweisen.

Die Förderrichtlinien und alle Informationen stellt das Land NRW ab Mittwoch, 6. Mai, auf der Seite von >> „Sportland NRW“ zur Verfügung. 

Für die StädteRegion Aachen stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 3.421.806,00 € Euro zur Verfügung, die sich wie folgt auf die Kommunen aufteilen:

 

Kommune Fördersumme
Alsdorf 514.824,00 €
Baesweiler 297.162,00 €
Eschweiler 595.614,00 €
Herzogenrath 499.459,00 €
Monschau 166.932,00 €
Roetgen 166.932,00 €
Simmerath 169.297,00 €
Stolberg 600.410,00 €
Würselen 411.176,00 €
  • Förderziele:
    • Abbau des Modernisierungsstaus
    • Energetische Sanierung
    • (Ersatz-)Neubau
    • Barrierefreiheit
    • Begegnung von Einsamkeit
    • Geschlechtergerechtigkeit
    • Unfallvermeidung und -vorbeugung

 

  • Förderfähige Maßnahmen
    • Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung, Umbau, Ersatzneubau und Neubau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Förderziele
    • Begleitende, sportfachlich notwendige Infrastruktur, wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen

 

  • Antragsberechtigte:
    • Sportvereine in NRW + Mitglied im SSV/GSV
    • Doppelmitgliedschaft Bund/Fachverband
    • Sportverein muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter oder wirtschaftlicher Träger (“Dach und Fach”) sein
    • Miet- oder Pachtvertrag muss nach Fertigstellung der Maßnahme noch mindestens 10 Jahre Bestand haben (Zweckbindungsfrist)
    • Kommunen sind NICHT antragsberechtigt
    • Sportanlage muss in NRW liegen

 

  • Förderausschlüsse u.a.:
    • Profi-Vereine
    • Primär mit fossilen Brennstoffen betriebene technische Anlagen
    • Kunststoff-Granulat auf Kunstrasensportplätzen
    • Umschuldungen
    • Kauf von Sportanlagen

 

  • Rahmenbedingungen:
    • Laufzeit von 2026 bis 2036
    • Mindestinvestition: 50.000,- Euro
    • Festbetragsfinanzierung
    • Mittelverwendung innerhalb von drei Monaten
    • kein pauschaler förderunschädlicher Maßnahmenbeginn
    • Einfacher Verwendungsnachweis

 

  • Höhe der Zuwendung: 
    • Cluster 1: Förderhöhe 25.000 bis 100.000 Euro: 50 bis 90 Prozent
    • Cluster 2: Förderhöhe 100.001 bis 1 Mio: 50 bis 85 Prozent
    • Vereine, die nicht selbst Eigentümer sind, immer nur 50 Prozent
    • Eigenanteil kann über Eigenleistung oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden
    • Programm ist kummulierbar mit allen anderen Förderprogrammen

 

  • Weiteres Vorgehen: 
    • Der Landessportbund wird ab 18. Mai ebenfalls die Vereine zu Videokonferenzen einladen und informieren.
    • Voraussichtlich ab 1. Juni ist das Modul „Moderne Sportstätte“ im bekannten LSB-Förderportal freigeschaltet.
    • Voraussichtlich ab 1. September können Förderanträge bei der NRW-Bank eingereicht werden.

Weitere News