Sportförderung
Die Vereine erhalten jährlich einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von bis zu 2,50€ pro jugendlichem Vereinsmitglied. Förderfähig in diesem Bereich sind Vereine mit einer Mindestzahl von 10 Mitgliedern bis einschließlich 18 Jahre. Der RSB fordert die Vereine jährlich im August zum Mittelabruf auf. Berechnungsgrundlage sind die Mitgliederzahlen bis einschließlich 18 Jahre laut Bestandserhebung Landessportbund vom 01.01 des jeweiligen Jahres. .
Die Mittel müssen bis zum 31.10. des Jahres anhand der “Einverständniserklärung für die zweckgebundene Verwendung der Pro-Kopf-Zuschüsse” (Vordruck) abgerufen sein.
Eine Kopie der Vereinbarung nach §72a SGB VIII (Kinderschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ist beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.
Die Erklärung zur “Förderung der vereinsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit” finden Sie HIER.
Budget: 55.000€
Gefördert werden 50 % der Lehrgangskosten, jedoch max. 250 € pro Lehrgang pro Person und Modul und max.1000 € pro Jahr und Verein.
Folgende Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind förderfähig:
Erstmalige Teilnahme an einem Sporthelferlehrgang, der
bei einem Mitgliedsverband des Landessportbundes NRW
absolviert wirdErwerb einer Übungsleiter-/Trainer- oder Vereinsmanagerlizenz,
die bei einem Mitgliedsverband des Landessportbundes NRW
erworben wirdErforderliche Lehrgänge zur Verlängerung der o. a. Lizenzen
Fachspezifische Qualifizierungen eines Übungsleiters/einer
Übungsleiterin, die i.d.R. von den Fachverbänden durchgeführt
werdenTeilnahme an Lehrgängen zur Qualifizierung von
Jugendleiter/innen
Nicht förderfähig sind:
Fahrtkosten
Lizenzen, die zur Erlangung einer Tätigkeit im Berufssport dienen
Der „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Qualifizierungsmaßnahme“ (Vordruck) für Maßnahmen der ersten drei Quartale muss bis zum 31.10. vorliegen. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme sind beizulegen bzw. sind bis spätestens 31.12. des Jahres nachzureichen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen des Budgets bewilligt. Anträge, die nach dem 31.10. eines Jahres eingehen, werden im Folgejahr berücksichtigt.
Für Vereine mit Angeboten im Kinder – und Jugendbereich ist eine Kopie der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Kindesschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.
Den Antrag auf “Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Übungsleiter/innen, Sporthelfer/innen und Vereinsverantwortlichen” finden Sie HIER.
Budget: 10.000€
Gefördert werden jugendliche Einzelpersonen bis einschließlich 18 Jahre bzw. Jugendmannschaften bei Teilnahme an überregionalen Wettbewerben/Meisterschaften. Der Zuschuss beträgt max. 30 % der anerkennungsfähigen Kosten.
Anerkennungsfähig sind in der Regel:
- Kosten für Anreise/Rückreise
- Kosten für die Unterkunft
- ggf. Teilnahmegebühren
Der „Antrag auf Talentförderung“ (Vordruck) für Maßnahmen der ersten drei Quartale muss bis zum 31.10. vorliegen. Ein Nachweis über die Teilnahme sowie die entstandenen Kosten ist beizulegen bzw. spätestens bis 31.12. des Jahres nachzureichen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen des Budgets bewilligt. Anträge für Veranstaltungen des 4. Quartals können ggf. im Folgejahr berücksichtigt werden.
Eine Kopie der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Kindesschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ist beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.
Den Antrag auf “Talentförderung” finden Sie HIER.
Budget: 4.000 €
Für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement werden in diesem Jahr erstmals zwölf junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren mit dem “Jugend in Bewegung- Ehrenamtspreis der Sportjugend im RSB” ausgezeichnet. Die Sportjugend im Regiosportbund Aachen und die StädteRegion Aachen mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie haben sich gemeinsam dazu entschlossen, diejenigen zu würdigen, die sich in besonderer Weise für den Sport und die Gemeinschaft einsetzen.
Der Ehrenamtspreis belohnt nicht nur mit Anerkennung, sondern auch mit einer finanziellen Unterstützung von 300€ pro Person. Dieser Betrag soll die jungen Engagierten motivieren und ihre wertvolle Arbeit honorieren. Die Verleihung des Ehrenamtspreises ist ein bedeutender Schritt, um das Engagement der Jugendlichen im Sportbereich zu fördern und zu stärken.
Bezuschusst werden einzelne Geräte mit einem Anschaffungswert von mind. 410 € (ohne Mwst.) oder die Gesamtheit von mehreren Geräten, die in der Summe diesen Betrag übersteigen, wenn die Geräte in einem begründeten sachlichen Zusammenhang stehen (z. B. bei fußballspezifischen Geräten wie Eckfahnen, Tornetze, Bälle, Trainingshilfen).
Zu den förderfähigen Sportgeräten gehören z. B. auch Geräteschränke, Gerätewagen, mobile Spielerkabinen/Unterstände, Platzpflegegeräte (soweit die Pflege der Anlagen den Vereinen obliegt) und technische Ausstattungen wie CD-Player, Videoanlagen und PC‘s.
Nicht förderfähig sind:
- bauliche Maßnahmen
- Verbrauchs- und Luxusgüter (z. B. Bürobedarf)
- fest verankerte Teammitgliederkabinen/Unterstände
- Gegenstände für den persönlichen Bedarf (z. B. Sportbekleidung).
Der Zuschuss beträgt max. 30 % der anerkennungsfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 € innerhalb eines Kalenderjahres. Dabei ist die Gewährung des Höchstbetrages unabhängig davon, ob die Bezuschussung der Sportgeräte in einem beantragt wird oder ob
der maximale Zuschussbetrag erst durch die Gewährung von Zuschüssen aufgrund mehrerer Anträge innerhalb eines Jahres erreicht wird.
Voraussetzung ist, dass mindestens 10 % Eigenleistung aufgebracht werden und keine Überfinanzierung besteht. Der Zuschuss wird auf volle €-beträge auf-/abgerundet.
Mit dem Antrag ist mindestens ein Angebot und eine Erklärung abzugeben, ob es sich um die Wiederbeschaffung gleichartiger Gegenstände handelt, die bereits von der StädteRegion Aachen oder dem RegioSportBund Aachen e. V. (RSB) gefördert wurden und ob diese Gegenstände innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Bezuschussung weiter genutzt werden, beschädigt/unbrauchbar geworden sind oder veräußert wurden. Von dem gegebenenfalls erzielten Verkaufserlös rechnet der RSB 20 % auf den neu zu gewährenden Zuschuss an. Der Verkaufserlös ist nachzuweisen.
Anträge auf „Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Sportgeräten/Geräten für die Vereinsarbeit“ (Vordruck), die bis zum 31.10. eines Jahres gestellt sind, werden in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen des Budgets bewilligt. Anträge, die nach dem 31.10. eines
Jahres eingehen, werden ggf. im Folgejahr berücksichtigt. Als Verwendungsnachweis sind dem RSB die Rechnung und ein Nachweis über die erfolgte Zahlung spätestens bis 31.12. des Jahres einzureichen.
Den Antrag auf “Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Sportgeräten/Geräten für die Vereinsarbeit” finden Sie HIER
Budget: 30.000 €
Gefördert werden zukunftsweisende Projekte im Sinne der Handreichung „Breiten- und Freizeitsport und Bewegung im Fokus des demografischen Wandels – Sportentwicklung in der StädteRegion Aachen“ (HIER können Sie die Handreichung herunterladen).
- Fusionen und Kooperationen finden hier besondere Berücksichtigung.
- Die Förderung der Ausrichtung von überregionalen Sportveranstaltungen mit Beteiligung von Kindern/Jugendlichen ist möglich.
Projekte können mit max. 50 % der anerkennungsfähigen Kosten gefördert werden.
Der Antrag auf „Förderung von Projekten, Fusion und Kooperation“ (Vordruck) muss bis zum 31.10. gestellt werden. Für Projekte mit Angeboten im Kinder- und Jugendbereich ist eine Kopie der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII (Kindesschutz im Ehrenamt) mit dem jeweils zuständigen Jugendamt beizufügen, sofern sie dem RSB nicht schon vorliegt.
Ein Gremium aus je zwei Vertretern des RSB und des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion (A 51) sowie der/dem Sprecher/in der Stadt-/Gemeindesportverbände entscheidet im Oktober jeden Jahres gemeinsam über die Vergabe des Budgets anhand der eingegangenen Anträge (ggf. für das Folgejahr). Die Form des Verwendungsnachweises ist projektabhängig und wird im Einzelfall im Bewilligungsbescheid festgelegt.
Den Antrag auf “Förderung von Projekten, Fusion und Kooperation” finden Sie HIER.
Budget: 10.000 €