Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme

Die Spendenwanderung-Nordeifel wird vom Regiosportbund-Aachen e.V. (kurz RSB) mit Sitz in 52249 Eschweiler, Marienstr. 15 veranstaltet. 

Die Spendenwanderung-Nordeifel ist eine Wander-Veranstaltung bei der auch die Zeit gemessen wird, um Teilnehmern-innen die sportlich unterwegs sein möchten, die Möglichkeit zu geben sich über die persönliche Zeit zu messen. Eingeladen sind aber auch Teilnehmer-innen die einfach nur das Wandern in der Natur genießen möchten.

Diese Teilnahmebedingungen sind inhaltlichen Änderungen unterworfen. Änderungen, macht der Veranstalter im Internet bekannt. Sie werden ohne weiteres Procedere Vertragsbestandteil.

(Startberechtigt ist jede/r, die/der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Teilnehmer unter 14 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Betreuungsperson am Spendenwanderung-Nordeifel teilnehmen. Die Teilnahme am Spendenwanderung-Nordeifel unter Verwendung von Sportgeräten, die in irgendeiner Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer/innen oder Besucher/innen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, ist nicht zulässig.

 Alle zur Absolvierung des Wettkampfs erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sind den Teilnehmern/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten und Zielpersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen oder Besucher/innen gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der/des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.

(Die Anmeldung kann ausschließlich als Online-Anmeldung über die Seite
www.Sportwelt-rsb.de/spendenwanderung-nordeifel/ per Internet erfolgen. Es werden keine Anmeldungen per Telefon oder eMail akzeptiert.

Zahlungen erfolgen ausschließlich per Lastschrift (Nachmeldungen nur gegen Barzahlung). Stornokosten, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers.

Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer/in nicht zum Start an oder erklärt vorher ihre/seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Organisationsgebühr.

Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o. ä. abgesagt werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung des Organisationsbeitrages.

Sollten Teilnehmer/innen die Veranstaltung als Plattform für nicht ausdrücklich (Schriftform!) mit dem Veranstalter abgestimmte werbliche Aktivitäten o. ä. nutzen, die den Interessen des Veranstalters und/oder einzelner Sponsoren entgegenstehen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen von der Teilnahme an der gesamten Veranstaltung auszuschließen. Dem Organisations-Team des Spendenwanderung-Nordeifel liegt eine entsprechende Weisung des Veranstalters vor, gemäss dieser Teilnahmebedingungen Einzelteilnehmer und Teams von der Strecke zu nehmen. Bei berechtigten Zweifeln ist es interessierten Teams angeraten, sich vor der Veranstaltung (mindestens 1 Woche vorher!) mit dem Veranstalter abzustimmen (Schriftform!).

Muss der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Durchführung der Veranstaltung vornehmen oder die Veranstaltung gänzlich abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht durch den Veranstalters bzw. keine Rückzahlungspflicht des Organisationsbeitrags.

Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf eine vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und/oder nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung des Spendenwanderung-Nordeifel bedient und/oder mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für in Verwahrung gegebene Kleidungsstücke und Taschen.

Die bei der Anmeldung von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltungsorganisation gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer/in in eine Speicherung seiner Daten ausschließlich zu diesem Zweck ein.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer/seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen in das Internet an den Veranstalter und von diesem ggf. an geeignete Dritte weitergegeben werden.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Firma, ihrer/seiner Startnummer in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

Mit seiner Bestätigung zur Anerkennung der ABG bei der Online-Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese AGB uneingeschränkt an.

Hunde erlaubt.
Die eigenen Hunde dürfen die Teilnehmer/innen gerne begleiten. Hierfür wird keine Gebühr erhoben. DieTeilnehmer/innen verpflichtet sich jedoch, den Hund auf der ganzen Strecke an der Leine zu führen. 

Die Teilnehmer/innen müssen den für sie ausgewiesenen Wanderweg folgen. Auf diesem Weg sind Streckenposten eingerichtet.

Bei Straßenkreuzungen und bei Begegnung mit Kraftfahrzeugen aller Art gilt die STVO. Alle Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der STVO unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Öffentliche Verkehrsstraßen werden nur in ganz wenigen Fällen tangiert und in der Regel lediglich überquert. Aber gerade bei Querungen ist höchste Vorsicht geboten.

Natürlich kann jeder Teilnehmer/in auch die Wege kürzen und z.B. auf halbem Weg mit dem Schiff zurück zum Ausgangspunkt fahren. Es findet dann keine Zeitwertung statt. Steigt ein Teilnehmer/in vorzeitig aus der Wanderung aus, hat dieser sich unverzüglich bei einer der vor dem Start ausgehändigten Telefonnummern abzumelden. Eine Abmeldung ist auch an jedem Verpflegungspunkt möglich. Die Veranstalter setzen die Mitnahme eines Handys während der Veranstaltung voraus.

Die Startnummer sollte gut sichtbar auf der Brust getragen werden. Darüber erfolgt auch die Zeitmessung am Start/Ziel.